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Grundlagen für die Aufgaben und Befugnisse des WEG – Verwalters:

  1. WEG–Gesetz

  2. Gemeinschaftsordnung / Teilungserklärung

  3. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

  4. Verwaltervertrag

  5. BGB

  6. Verordnungen

  7. Richtlinien

  8. Rechtsprechung

    außerdem:

  9. Regelmäßige Begehung der Wohnanlage

  10. Enge Absprache und Abstimmung mit dem Beirat 

Daraus ergeben sich folgende: 

Kaufmännische Aufgaben:

Technische Aufgaben:

  1. Erstellung des Gesamt- und  Einzelwirtschaftsplanes
  2. Erstellung einer anfechtungssicheren Gesamt- und Einzelbetriebskostenabrechnung
  3. Durchführung der Eigentümerversammlungen
  4. Abschluss von Wartungs-, Energie-, Versicherungsverträgen etc.
  5. Abwicklung von Versicherungsschäden
  6. Überwachung der Hausgeldzahlungen
  7. Verwaltung der WEG – Konten
  8. Buchführung
  9. Aufstellung und Überwachung einer Hausordnung
  10. u.v.m.
  1. Veranlassung und Überwachung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
  2. Erstellung eines Sanierungs- und Modernisierungsplanes
  3. Veranlassung und Überwachung beschlossener Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  4. Angebotseinholung und -verhandlung
  5. Überwachung der Hausmeister- und Reinigungsdienste
  6. u.v.m.


Wir legen viel Wert auf eine gute Kommunikation mit den Eigentümern und den Beiräten. Es wird regelmäßig über den Stand beschlossener Maßnahmen informiert. Zusätzlich sind wir jederzeit telefonisch (auch mobil) für Rückfragen oder Beratungen erreichbar.

 

 
Hausverwaltung Hahn GmbH | Info@HausverwaltungHahn.de / +49 (8141) 52 79 390